Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag, eigene Arbeitsvertragsbedingungen, Aufhebungsvertrag – das Arbeitsvertragsrecht befindet sich in starker Bewegung. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet weiterhin anhand der AGB-Vorschriften über die Wirksamkeit von Vertragsklauseln. Zudem wurde das Nachweisgesetz geändert und Verstöße gegen die Nachweispflicht mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,- EUR versehen. Daraus ergeben sich umfangreiche neue Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Klare, eindeutige und nicht nur die Interessen einer Partei berücksichtigende Klauseln können von vornherein Streit vermeiden. Unwirksame Klauseln in Verträgen können demgegenüber für Arbeitgeber teuer werden. Schließlich stellt sich regelmäßig die Frage, wie Arbeitsbedingungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen geändert bzw. im gesamten Unternehmen vereinheitlicht werden können.

Das Seminar ermöglicht Ihnen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und vielen Fallbeispielen, Ihre Arbeitsvertragsklauseln zu prüfen, rechtssichere Verträge zu gestalten oder bereits bestehende Vertragswerke anzupassen. Sie erhalten praxisbezogene Hinweise zu Regelungen, die in Arbeits-, Aufhebungs- oder Änderungsverträgen enthalten sein sollten und Tipps, wie Sie typische Fehler beim Abschluss oder der Befristung von Arbeitsverträgen vermeiden können.

Inhalt

  • Wirksamkeit und Ausgestaltung einzelner Vertragsklauseln (Versetzungsklauseln, flexible Arbeitszeit/Abrufarbeit, Urlaubsregelungen, Befristungsregelungen, Prämien/Boni/Sonderzahlungen inkl. Stichtags- und Rückzahlungsregelungen, Zielvereinbarungen, Dienstwagenregelungen, etc.)
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag inkl. Abfindungs-, Freistellungs- und Klageverzichtsklauseln
  • Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht (z. B. zu Kurzarbeit, Urlaub, Ausschlussfristen)
  • Das aktuelle Nachweisgesetz: Welche Informationen müssen Beschäftigte zu welchem Zeitpunkt erhalten?
  • Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Welche Erleichterungen bringt es für die Arbeitsvertragsgestaltung?
  • Möglichkeiten der Änderung bzw. Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen (z. B. durch Tarifvertrag, durch Einführung eigener vereinheitlichter Arbeitsvertragsbedingungen oder durch Einzelarbeitsvertrag) und Voraussetzungen für die Umsetzung

Methoden

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele

Zielgruppen

Arbeitgeber, Personalverantwortliche

Dozent*in

Frank Martin ThomsenRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht