Das Asylrecht, welches in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang hat, sowie das nationale Asylverfahrensrecht enthalten viele komplexe Regelungen.

Im Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse zum Ablauf und Inhalt des deutschen Asylverfahrens. Dazu gehören die Verteilung von Asylsuchenden innerhalb Europas (Dublin-Verfahren) und in die Bundesländer, die persönliche Anhörung als Herzstück des Asylverfahrens, die Mitwirkungspflichten, die verschiedenen Anerkennungsmöglichkeiten und ggf. notwendiger Rechtsschutz im Falle einer (teilweisen) Ablehnung des Asylantrages. Gemeinsam richten Sie den Blick auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Geflüchteten(sozial)arbeit, auch im Falle einer bestandskräftigen Ablehnung des Verfahrens. Aktuelle Entwicklungen und Gesetzgebungsprozesse werden berücksichtigt. Es besteht Raum für eigene Fragestellungen und Austausch.

Inhalt

  • Ablauf des Asylverfahrens
  • Anerkennungsmöglichkeiten (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote)
  • Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Soziale und rechtliche Folgen der Anerkennung oder Nichtanerkennung im Asylverfahren
  • Duldungsgründe und Möglichkeiten nach negativem Abschluss des Asylverfahrens

Methoden

Vortrag, Besprechung von konkreten Fragestellungen und interaktiver Gruppenaustausch

Zielgruppen

Fachkräfte der Sozialen Arbeit und alle Interessierten

Voraussetzungen

Die Teilnahme erfordert keine juristischen Vorkenntnisse.

Dozent*in

Carolin Helmecke

Carolin HelmeckeRechtsanwältin