Jede Kita muss heute ein Konzept zum Schutze der betreuten Kinder haben und dieses beim Landesjugendamt vorlegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte ist eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Einrichtung.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über inhaltliche und strukturelle Anforderungen an ein Schutzkonzept. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden Möglichkeiten zur methodischen Heranführung von Teams durch die Leitung bei der Erarbeitung der einzelnen Bausteine im Team vorgestellt. Sie erhalten zudem hilfreiche Materialien an die Hand, die Sie bei dem Prozess der Erstellung unterstützen. Am Ende des Seminars verfügen Sie über mehr Sicherheit, um ein Schutzkonzept rechtskonform in Ihrer Einrichtung zu entwickeln und umzusetzen.

Inhalt

  • Grundlegende Begriffsdefinitionen und Diskussion anhand von Praxisbeispielen
  • Risiko- und Potentialanalyse: Gefährdungslagen und Schutzfaktoren
  • Grundlegende Kinderrechte in der Kita und wichtige Schlüsselsituationen im Einrichtungsalltag
  • Partizipationsmöglichkeiten von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort
  • Sexualpädagogische Herangehensweisen
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen der Einrichtung
  • Beschwerdemanagement
  • Interventions- und Rehabilitationsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen aus der Einrichtung
  • Selbstverpflichtungserklärung für alle Tätigen in einer Kita

Zielgruppen

Leitungskräfte von Kindertagesstätten

Dozent*in

Andreas Reupert

Andreas ReupertDipl. Sozialpädagoge (FH), Systemischer Coach (IfBC) Leiter einer Kindertagesstätte, Fortbildungsreferent