Jede Kita muss heute ein Konzept zum Schutze der betreuten Kinder haben und dieses beim Landesjugendamt vorlegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte ist eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Einrichtung.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über inhaltliche und strukturelle Anforderungen an ein Schutzkonzept. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden Möglichkeiten zur methodischen Heranführung von Teams durch die Leitung bei der Erarbeitung der einzelnen Bausteine im Team vorgestellt. Sie erhalten zudem hilfreiche Materialien an die Hand, die Sie bei dem Prozess der Erstellung unterstützen. Am Ende des Seminars verfügen Sie über mehr Sicherheit, um ein Schutzkonzept rechtskonform in Ihrer Einrichtung zu entwickeln und umzusetzen.