Die ehrenamtliche Vereinsarbeit bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, findet aber immer auch in einem gesetzlichen Rahmen statt. Als Vereinsvorstand oder angehender Vorstand tragen Sie Verantwortung. Dafür benötigen Sie sicheres Wissen im Vereinsrecht.

In diesem Seminar befassen Sie sich mit grundlegenden Fragen des Vereinsrechts. Sie erhalten einen verständlichen Überblick über zentrale gesetzliche Regelungen für eingetragene und steuerbegünstige Vereine. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau des Vereins, die Satzung und Gemeinnützigkeit sowie die Haftung von Vorständen. Im Seminar lernen Sie, rechtliche Vorgaben sicher zu beachten und Gestaltungsspielräume bewusst auszuschöpfen. Dadurch handeln Sie im Verein souverän und rechtssicher.

Inhalt

  • rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Vereinsarbeit
  • Aufbau des Vereins, Verantwortlichkeiten im Verein und gesetzliche Pflichten des Vorstands
  • Satzung und Gemeinnützigkeit unter Berücksichtigung aktueller Neuerungen
  • Haftung und Rücktritt von Vorstandsmitgliedern

Methoden

Input, Fragen, Diskussion

Zielgruppen

ehrenamtlich Tätige aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (insbesondere gewählte oder angehende Vorstände eingetragener Vereine sowie Interessierte, die sich als Vorstand zur Wahl stellen wollen), 
weitere interessierte Personen

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen: 

  • PC, Laptop oder Tablet mit aktuellem Betriebssystem und Audio (ggf. USB-Headset) und Webcam
  • stabile Internetverbindung

Dozent*in

Brigitte SchrammManagement- & Organisationsberatung, Gründungsbegleitung

Hinweise

Jedes Seminar der dreiteiligen Reihe „Recht praktisch“ ist eigenständig und baut nicht auf den anderen auf. Eine Teilnahme an einzelnen Seminaren ist möglich, die Anmeldung erfolgt jeweils separat. 

Die weiteren Seminare finden am 16.04. und 07.05.2026 statt.
Sie können Ihre Fragen mit der Anmeldung übermitteln, aber gern auch direkt im Seminar stellen. 

Dies ist ein kostenfreies Angebot der Ehrenamtsakademie Südwestsachsen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.