In sozialen Einrichtungen übernehmen Sie umfangreiche Versorgungsaufgaben. Essen wird gekocht, angeliefertes Essen wird ausgeteilt, Feste gefeiert, Kuchen für Feiertage gebacken und verteilt - und viele weitere Aufgaben rund ums Essen. In betreuten Wohnformen organisieren Sie oft die Selbstversorgung. Dabei behandeln, verarbeiten oder geben Sie immer Lebensmittel an andere weiter. Juristisch gilt: Wer dies organisiert, ist automatisch Lebensmittelunternehmer*in – ob bewusst oder nicht.

In diesem Seminar lernen Sie die zentralen Pflichten für Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen kennen. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie Lebensmittelhygiene in der Praxis sicher umsetzen.

 

Inhalt

  • Juristischer Rahmen der Lebensmittelhygiene
  • Haftung und Verantwortlichkeiten des Trägers, der Leitung und der Mitarbeitenden
  • Methodiken der Lebensmittelhygiene von Basishygiene, Gute Hygiene Praxis und HACCP
  • Grundregeln der Lebensmittelhygiene in der Praxis bei Speisenausgabe, Festen und Veranstaltungen, mitgebrachten Lebensmitteln, Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes sowie Einsatz von Ehrenamtlichen
  • Umsetzungsmöglichkeiten von Regelung und Aufsichtspflicht

Methoden

Präsentation, Diskussion, Gruppenarbeit, informeller Austausch

Zielgruppen

Leitungskräfte in Einrichtungen mit Verpflegungsleistungen von Kita, Heim, Kantine bis zur Schulversorgung

Dozent*in

Sascha Kühnau

Sascha KühnauOecotrophologe (FH),QM Auditor, Coach, Referent und Berater Koch für alle Fälle