In sozialen Einrichtungen übernehmen Sie umfangreiche Versorgungsaufgaben. Essen wird gekocht, angeliefertes Essen wird ausgeteilt, Feste gefeiert, Kuchen für Feiertage gebacken und verteilt - und viele weitere Aufgaben rund ums Essen. In betreuten Wohnformen organisieren Sie oft die Selbstversorgung. Dabei behandeln, verarbeiten oder geben Sie immer Lebensmittel an andere weiter. Juristisch gilt: Wer dies organisiert, ist automatisch Lebensmittelunternehmer*in – ob bewusst oder nicht.
In diesem Seminar lernen Sie die zentralen Pflichten für Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen kennen. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie Lebensmittelhygiene in der Praxis sicher umsetzen.