Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen. 

Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit: drei Arbeitstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildung. Für Träger und Personalabteilungen stellen sich dadurch praktische Fragen: Wie werden Anträge bearbeitet, wann darf abgelehnt werden und wie lässt sich der Dienstplan planen? In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie zunächst einen Überblick über das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz und die Umsetzung aus Arbeitgebersicht. Anschließend bleibt eine Stunde Zeit für konkreten Fragen.

Zielgruppen

Personalverantwortliche in den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen

Dozent*in

Kathrin BöhmeReferentin für Recht beim PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e.V.

Hinweise

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e. V. durchgeführt.