Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen.
Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit: drei Arbeitstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildung. Für Träger und Personalabteilungen stellen sich dadurch praktische Fragen: Wie werden Anträge bearbeitet, wann darf abgelehnt werden und wie lässt sich der Dienstplan planen? In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie zunächst einen Überblick über das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz und die Umsetzung aus Arbeitgebersicht. Anschließend bleibt eine Stunde Zeit für konkreten Fragen.