Immer wieder kommt es durch Mitarbeitende zu Straftaten im Arbeitsverhältnis wie massiver Betrug, Diebstahl, Zerstörung, Gewalt bzw. sexuelle Übergriffe, die beim Arbeitgeber und häufig auch im Kollegium Fassungslosigkeit, Wut, Angst bzw. Hilflosigkeit auslösen.
In diesem Seminars lernen Sie nicht nur, wie das Arbeitsrecht diese Straftaten einordnet und ob diese zur Kündigung berechtigen. Sie erfahren auch, wie Sie in solchen Fällen praxisnah und trotzdem rechtlich korrekt reagieren, damit Sie zukünftig auf solche Ausnahmesituationen gut vorbereitet sind und im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren.
Inhalt
1) Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung
- Voraussetzungen der außerordentlichen fristlosen Kündigung
- Sonderfall Verdachtskündigung
- Neuerungen beim Zugang von Kündigungen
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Betriebsrat einbinden. Wann und wie?
2) Es ist was passiert – und nun?
- Weiterbeschäftigung nach dem Vorfall. Muss die Person bezahlt freigestellt werden?
- Anhörung zum Vorfall. Muss ich anhören und wie gehe ich vor?
- Hausverbot. Wann ist es sinnvoll und wann ist es zulässig?
- Strafanzeige. Wann ist sie geboten und wann ist ein Verzicht möglich?
- Sexualisierte Übergriffe. Möglichkeiten bei Angst vor Aussage
- Detektiv einschalten. Zulässigkeit und Kostentragungspflicht der Mitarbeitenden?
3) Die gütliche Einigung – immer der Königsweg?
- Aufhebungsvertrag. Worauf sollten Sie achten?
- Schadensersatz und Ratenzahlungsvereinbarung. Was ist zu beachten?
- Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht: Wie läuft er ab und welche Risiken gibt es?
- Gerichtlicher Auflösungsantrag bei Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung. Voraussetzungen und Abfindungshöhe
4) Beispielsfälle und aktuelle Rechtsprechung zu Straftaten im Arbeitsverhältnis