Im Falle einer negativen Entscheidung im Asyl- oder Aufenthaltsverfahren stellen sich Betroffene und Unterstützer*innen viele Fragen, z.B. ob ein Rechtsschutzverfahren sinnvoll ist, es andere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung im Einzelfall gibt oder eine Ausreise erfolgen muss und wenn ja, wie eine freiwillige Ausreise oder Abschiebung ablaufen wird.
Im Seminar werden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten in verschiedenen Fallkonstellationen erarbeitet und als Übersicht dargestellt. Insbesondere werden die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a, 25b, 104c AufenthG sowie die Möglichkeiten eines “Spurwechsels” näher beleuchtet. Es besteht Raum für Austausch und eigene Fallfragen.