In der Kinder- und Jugendhilfe sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes in der Praxis oft schwierig einzuhalten. Zur knapp bemessenen Personalausstattung und dem pädagogischen Wunsch nach möglichst wenig Wechsel der Bezugspersonen kommt insbesondere in stationären Einrichtungen die Notwendigkeit von Bereitschaftsdienst in der Nacht, 24-Stunden-Dienste und Wochenend- und Feiertagsarbeit erschwerend hinzu. Zudem liegen die Einrichtungen häufig örtlich weit auseinander bzw. sind sehr klein. Eine Pausenvertretung ist oft nur schwer realisierbar. Hier gilt es die Möglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes auszuloten: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Welche Flexibilisierungsspielräume lassen diese speziell für die Kinder- und Jugendhilfe zu? Und wie setze ich diese in meiner Einrichtung rechtlich korrekt um? In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über das Thema Arbeitszeit und Arbeitszeitverlängerung in der Kinder- und Jugendhilfe. Es bietet einen ersten Einstieg für eine rechtssichere und praxistaugliche Dienstplanung in Ihrer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung.
Inhalt
- Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten und Pausen
- Abgrenzung von Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Kurzüberblick über die Sondervorschriften für Nacht- und Schichtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Arbeitszeitverlängerungsmöglichkeiten für tarifgebundene Einrichtungen
- Arbeitszeitverlängerungsmöglichkeiten für Einrichtungen ohne Tarifbindung
- Kurzpausenregelungen in Schichtbetrieben – eine Alternative zur Pausenvertretung?
Methoden
Vortrag und Diskussion
Zielgruppen
Arbeitgeber, Personalleitung
Voraussetzungen
Wenn beim Arbeitgeber Tarifbindung besteht: Kenntnis der Arbeitszeitregelungen des eigenen Tarifvertrages
Dozent*in

Dr. Tina LorenzRechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hinweise
Nutzen Sie bei Bedarf zur Vorbereitung unsere Hinweise zur Teilnahme an Online-Seminaren.