Betriebsräte haben häufig eine sehr genaue Vorstellung davon, was Unternehmen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der täglichen Praxis beachten müssen. Sie fordern dies auch nachdrücklich ein. Dass auch Betriebsräte den Datenschutz ernst nehmen müssen und das Betriebsratsbüro kein datenschutzfreier Raum ist, ist ihnen weniger bewusst. Das Betriebsverfassungsgesetz hat das mit Einführung des § 79a BetrVG deutlich klargestellt.
Dennoch wirft diese Regelung viele Fragen auf: Besteht die Gefahr für Unternehmen, für datenschutzrechtliche Verstöße des Betriebsrates ohne Kontrollmöglichkeit haften zu müssen? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, um Datenpannen bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu vermeiden? Wozu ist der Betriebsrat verpflichtet? Können Sie die Erteilung von Auskünften und Informationen an den Betriebsrat verweigern, wenn er über kein Datenschutzkonzept verfügt?
Im Seminar erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und praxisbezogene Hinweise und Anregungen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
