Was darf der Arbeitgeber anweisen – und wo sind die rechtlichen Grenzen? Dieses Online-Seminar vermittelt Führungskräften kompakt und praxisnah die Grundlagen des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts. Im Fokus stehen Ermessensspielräume des Arbeitgebers, insbesondere bei Versetzungen, Arbeitsaufgaben, Arbeitszeit sowie beim Einsatzort. Die Teilnehmenden erfahren, wann Weisungen zulässig sind und welche Beschränkungen sich aus Gesetz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen ergeben.

Das Seminar schärft das Bewusstsein dafür, welche Interessen und Abwägungsfragen Führungskräfte bei der Ausübung des Direktionsrechts berücksichtigen müssen, um Arbeitsanweisungen im Rahmen billigen Ermessens verantwortungsvoll und rechtlich vertretbar zu gestalten. Auch Praxisfälle zur Arbeitszeit, Krankheits- oder Urlaubsvertretung, anderen zumutbaren Tätigkeiten usw. werden beleuchtet. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit Weisungen zu gewinnen – auch bei schwierigen Personalfragen.

Inhalt

  • Grundlagen des Direktionsrechts
  • Ermessensspielräume und „billiges Ermessen“
  • Versetzung, Arbeitsaufgaben, Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsort
  • Grenzen durch Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Praxisfälle: Vertretungseinsätze, Arbeitszeit u.a.
  • Beteiligung des Betriebsrats

Zielgruppen

Führungskräfte, Geschäftsführende, Einrichtungsleitungen sowie Personalverantwortliche in sozialen Einrichtungen – insbesondere mit Weisungsbefugnis oder HR-Aufgaben

Dozent*in

Kathrin BöhmeReferentin für Recht beim PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e.V, Volljuristin, Diplom-Betriebswirtin (BA), zertifizierte Systemische Beraterin (DGSF)

Hinweise

Dieses Seminar wird im Rahmen einer Kooperation der Paritätischen Akademie Sachsen und der Paritätischen Akademie Thüringen angeboten. 

Nutzen Sie bei Bedarf zur Vorbereitung unsere Hinweise zur Teilnahme an Online-Seminaren.