Zum 13. April 2024 trat das neue Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) in Kraft und löste damit das bisherige Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (SächsBeWoG) ab. Die Reform des Sächsischen Heimrechts fand ihren Abschluss mit dem Inkrafttreten der Sächsische Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) zum 11. Januar 2025, welche die vorherige Verordnung zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) ersetzte.
Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welchen Anforderungen sich (ambulante) Betreiber von Wohngruppen stellen müssen und welchen Gestaltungsspielraum das Gesetz zulässt.